- GELTUNGSBEREICH
Für alle Verträge mit FancyFence GmbH gelten die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers haben für unsere
Lieferungen und Leistungen selbst bei Kenntnis keine Geltung, sofern sie nicht im Einzelfall
ausdrücklich anerkannt werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten
unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichende Vereinbarungen sind
nur gültig, wenn sie von FancyFence GmbH schriftlich bestätigt wurden. - VERTRAGSPARTNER
FancyFence GmbH, Straße der Jugend 18, D-14974 Ludwigsfelde,
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE327382315, DK131382315, ATU75672069
Registergericht: Amtsgericht Potsdam
Registernummer: HRB 32764 P - VERTRAGSSCHLUSS
Angebote von FancyFence GmbH sind freibleibend. Bestellungen des Bestellers stellen ein
verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn FancyFence GmbH dessen
Annahme schriftlich, auch per E-Mail, mit einer Auftragsbestätigung bestätigt. Gleiches gilt für
Vertragsänderungen oder -ergänzungen. Für Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung ist unsere
schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der Anzahlung auf unserem Geschäftskonto und Bestätigung
der Fertigungszeichnung durch den Besteller.
Der Besteller gestattet die Registrierung in der Firmenreferenzliste und die Veröffentlichung der Fotos
der fertiggestellten Anlage in gedruckten und elektronischen Medien. Der Besteller kann der
Verarbeitung und Nutzung der Daten für Zwecke der Werbung jederzeit widersprechen. - WIDERRUFSRECHT
Da unsere Zaun- und Torsysteme individuell für Ihr Grundstück angefertigt werden, ist ein Widerruf
gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht möglich. - PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise verstehen sich ab Werk in Euro netto, ohne gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Kosten für den
Transport werden im Angebot extra ausgewiesen.
Der Besteller ist nach Vertragsschluss verpflichtet eine Abschlagsrechnung in Höhe von 50% als 1.
Abschlag auf die Gesamt-Auftragssumme zu zahlen. Auf Wunsch kann diese Summe gegen eine
Gebühr durch einen Bürgschaftsversicherer abgesichert werden1.
Unmittelbar vor dem Versand ist eine Abschlagsrechnung in Höhe von 30% als 2. Abschlag auf die
Gesamt-Auftragssumme zu zahlen. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über
1 Verfügbar ab 2021dem jeweiligen Basiszinssatz an. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch uns wird dadurch nicht ausgeschlossen.
Nach der Montage ist binnen 7 Tagen die Restzahlung von 20% der Gesamt-Auftragssumme fällig.
Bei Beauftragung ohne Montage ist eine Restzahlung in Höhe von 50% vor dem Versand zu leisten.
FancyFence GmbH ist nicht verpflichtet, die Ware zu liefern, solange die Ware nicht vollständig wie
oben beschrieben bezahlt wurde.
Der Besteller ist nur berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegenüber Zahlungsansprüchen von
FancyFence GmbH aufzurechnen, soweit die Ansprüche des Bestellers gerichtlich rechtskräftig
festgestellt oder von FancyFence GmbH schriftlich anerkannt wurden.
Es gilt als vereinbart, dass jede Mahnung mit einem anteiligen Kostensatz von 5,- € in Rechnung
gestellt wird. - LIEFERUNG
FancyFence GmbH wird mit der Bearbeitung eines Auftrages nach Eingang der vertraglich
vereinbarten Anzahlung beginnen.
Die Lieferzeit beträgt ca. 3 Monate ab dem Eingang der Anzahlung auf dem Bankkonto oder der
letzten Klärung bzw. Änderung eines Parameters der Bestellung, je nachdem welcher Zeitpunkt später
liegt. Angemessene und/oder begründete Fristüberschreitungen bestätigter Liefertermine berechtigen
nicht zum Vertragsrücktritt oder Preisminderung.
Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Bestellers von einem durch uns zu bestimmenden
Ort aus.
Die Verpackung, die Versandart und der Versandweg werden mangels abweichender Vereinbarung
von uns gewählt. Mehrkosten für Sonderwünsche des Bestellers gehen zu seinen Lasten. Es besteht
keine Verpflichtung zur Wahl der günstigsten Versandart.
Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, sind wir berechtigt, dem
Besteller eine angemessene Abnahmefrist zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf unverzügliche
Abnahmen sowie den Ersatz unseres Verzugsschadens (z.B. Lagerkosten von 200Euro/Woche) zu
verlangen.
Höhere Gewalt und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung
des Auftrages beeinträchtigen können, insbesondere Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferer,
Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Pandemie, Werkstoff- und Energiemangel,
berechtigen uns die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller hieraus Ersatzansprüche
wachsen. Die vorbezeichneten Ereignisse oder Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten,
wenn sie während eines bereits vorliegenden Lieferverzugs eintreten.
Die Ware ist bei Anlieferung zu prüfen. Für die Prüfung bzw. Anerkennung einer Reklamation muss
die schriftliche Bestätigung vom Speditionsfahrer oder des Übergebenden vorliegen. Reklamationen
von äußeren Beschädigungen wie z.B. Pulverbeschichtung und Verzinkung können nur direkt bei
Abnahme der Ware gegenüber dem Spediteur oder Lieferanten (vor Montage der Zaunanlage)
schriftlich geltend gemacht werden.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der
gesamten Lieferung.
Es ist zwingend notwendig, dass bei Lieferung der Besteller selbst oder ein Bevollmächtigter
anwesend ist. Diese Vollmacht benötigt FancyFence GmbH schriftlich vor der Lieferung. Andernfalls
kann die Ware nicht übergeben werden.
Die Anlieferung erfolgt bis an die Grundstücksgrenze und wird einige Tage vor Lieferung bekannt
gegeben. Schlägt ein Anlieferungsversuch ohne schuldhaftes Verursachen seitens FancyFence
GmbH oder deren beauftragter Spedition fehl und wird dadurch eine neue Anlieferung notwendig,
trägt der Käufer die entstandenen zusätzlichen Kosten.
Der Besteller benötigt einen Gabelstapler oder 4 eigene Helfer (je nach Tor/Zaun Größe) um die
sichere Entladung zu gewährleisten. Unsere LKWs verfügen über keinen Gabelstapler/Entladebühne2
. - MONTAGELEISTUNG (FALLS BEAUFTRAGT) EINSCHLIESSLICH PFLICHTEN DES BESTELLERS
Die notwendigen Referenzpunkte, insbesondere die Achspunkte des Tores/der Zaunanlage, müssen
vom Besteller vor der Montage vorbereitet werden. Es kann keine Haftung für falsche Angaben des
Bestellers in Bezug auf falsche Grenzen des Grundstücks übernommen werden. Der Stahlbetontrog
bestimmt endgültig die Lage des Tores. Die Lage kann später nicht geändert werden. Eine spätere
Anpassung des Tores an bestehenden Oberflächenbelag oder Entwässerungsrinne ist nicht möglich.
Deshalb sollen die an das Tor angrenzenden Bauarbeiten nach dem Torbau ausgeführt werden.
Die Anforderungen an den Trog (in Verantwortung des Bestellers):
- Geometrie nach den bereitgestellten Zeichnungen
- Wasserundurchlässig
- Ausführung unter Berücksichtigung der Statik und des Baugrundes
- Die Betonoberkannte bestimmt die Lage der Abdeckplatten
- Die Durchbiegung der straßenseitigen Wand nach innen, die nach der Montage erfolgt, ist
nicht zulässig und verursacht Schäden am Tor, die durch Nachträgliche Arbeiten beseitigt
werden können. - 2 Stromleitungen 10 A 3×1,5mm2 , Abwasseranschluss fi=50mm.
Sobald der Liefertermin des Materials feststeht bzw. die Lieferung erfolgt ist, wird zeitnah ein Termin
für den Montagestart vereinbart. Lieferung- und Montagetermin kann abweichend voneinander
vereinbart werden.
Vor Lieferung muss durch den Besteller ein zugänglicher Lagerplatz auf dem Baugrundstück
zugewiesen werden. Abweichende Regelungen müssen im Auftrag schriftlich geregelt und von
FancyFence GmbH bestätigt sein.
Wenn nicht anders vereinbart werden Erdaushub und Betonarbeiten nach FancyFence GmbH
Vorgaben durch den Besteller beauftragt und müssen mindestens 7 Tage vor Montagebeginn
abgeschlossen werden.
Bei Montagebeginn durch FancyFence GmbH ist der Arbeitsbereich (Hausseitig ca. 250 cm,
Straßenseitig 50 cm Baufreiheit) frei von jeglichen Materialien zu halten. Die Demontage von
2 Es kann auf Anfrage gegen Aufpreis gebucht werden.
Altanlagen und deren Entsorgung, sowie die Entsorgung von Fundamenten, Betonresten etc. gehört
ausdrücklich nicht zum Leistungsumfang, sofern nicht anders schriftlich im Auftrag geregelt.
Der Erdaushub verbleibt beim Besteller. Der Besteller weist dem Montageteam einen geeigneten und
erreichbaren Platz zu. Die Montage einer Zaun- und Toranlage ist für normale Bodenverhältnisse
(Bodengruppen 2-4 nach DIN 18196) ausgelegt. Werden im Erdreich alte Betonreste,
Streifenfundamente, Wurzeln oder Steine vorgefunden, so kann die Montage abgebrochen werden.
Ein neuer Preis kann dann nach eingehender Beratung mit dem Montageteam und dem Besteller
festgelegt werden.
Sollte die Aufnahme des vorhandenen Pflasters notwendig sein, so nimmt FancyFence GmbH nur
das Pflaster für diese Fälle auf und lagert die Steine auf dem vorgesehenen Platz des Bestellers. Für
den fachgerechten und optisch einwandfreien Widereinbau des Pflasters übernimmt FancyFence
GmbH keine Haftung/ist dafür nicht zuständig.
Um eine professionelle Montage gewährleisten zu können, benötigen wir angemessene
Wetterverhältnisse. d.h. bei Verwendung von Beton sollte die Mindesttemperatur die technische
Vorgabe des Betonherstellers nicht unterschreiten. Winterliche Verhältnisse wie Schnee, sowie
Starkregen und Sturm können die Montage verzögern und unterbrechen. Die Montagezeit verlängert
sich dadurch entsprechend. Wir sind bemüht die Montage bei einer Verbesserung die Verhältnisse
schnellstmöglich und chronologisch weiter zu führen.
Der Besteller stellt unentgeltlich Strom- und Wasseranschluss, WC sowie Abfalltone für Verpackungen
zur Verfügung.
- FERTIGSTELLUNG UND ABNAHME
Nach Fertigstellung sind die Zaunanlage und Pforte je nach Wetterlage 3 – 5 Tage für die Trocknung
der Fundamente ruhig zu stellen. Bei Nichteinhaltung der Ruhezeiten und der daraus resultierende
Fehlstellungen übernimmt FancyFence GmbH keine Haftung.
Die Abnahme erfolgt durch den Besteller und den Montageleiter unmittelbar nach der Fertigstellung.
Die Zaunanlage wird voll funktionsfähig an den Besteller übergeben. Alle elektrischen Anschlüsse wie
z.B. Antriebe, Klingel, Sprechanlage (sofern sie im Hausinneren schon angeschlossen sind und durch
FancyFence GmbH installiert wurden) werden auf Ihre Funktion hin überprüft.
Der Montageleiter erstellt ein Übergabeprotokoll, in dem eventuelle Mängel festgehalten werden. Bei
berechtigten Mängeln und Beanstandungen steht FancyFence GmbH das Recht zu, den
beanstandeten Gegenstand zwei Mal nachzubessern, Ersatz zu liefern oder zur Gutschrift
zurückzunehmen. Die Mängel werden nach der vollständigen Bezahlung der Rechnungen beseitigt.
Der Besteller darf bei Feststellung der Mängel bis zu 5% der Auftragssumme als Sicherheit
einbehalten aber nur bis alle Mängel beseitigt wurden.
Es gelten folgende für das versenkbare Tor Fancy Fence spezifische Toleranzen:
• Die Abstände zwischen den Abdeckplatten können bis zu 4 mm Betragen und können
unterschiedlich sein.
• Die Abstände zwischen den Pfosten und den Ausschnitten in den Abdeckplatten betragen 10
+- 6 mm und können variieren.
• Abweichungen der einzelnen Pfosten von der Flucht, gemessen am Top der Pfosten, von +-
3mm.
• Zu den normalen und akzeptablen Eigenschaften des Tores gehören
o exzentrische Position der Pfosten in den Löchern der Abdeckplatten.
o ungleiche Ebenen der Pfostenoberteile, mit einer Abweichung von weniger als 5 mm.
o die Pfostenoberteile in Position Tor unten über oder unter den Abdeckplatten bis zu 5
mm differieren.
o mangelnde Synchronisation, wenn mehrere Torabschnitte gleichzeitig geöffnet oder
geschlossen werden.
o fehlende Verzögerung in der Nähe der Tor-Endpositionen.
o nicht vertikal ausgerichtete Pfosten, während das Tor in Bewegung bleibt
o Unruhiger Lauf des Tores, während das Tor geöffnet oder geschlossen wird,
antriebspezifisch
o fühlbarer Widerstand im manuellen Betriebsmodus, insbesondere beim Öffnen oder
Schließen des Tors.
o zum Entfernen und Einsetzen eines Griffs des Entkopplungsmechanismus erforderliche
Kraft. - GEWÄHRLEISTUNG
FancyFence GmbH übergibt nach der vollständigen Bezahlung des Auftrages die Garantiekarte.
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich bei ihrem Empfang zu überprüfen und Mängel
sofort bei Abnahme dem Lieferanten bzw. Spediteur schriftlich anzuzeigen.
Wenn die Ware Fehler aufweist, die von den vertraglichen Vereinbarungen mit FancyFence GmbH
abweichen oder den Wert der Ware nicht unbeträchtlich beeinflussen, ist FancyFence GmbH zur
zweimaligen Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Optische Beeinträchtigungen, die im
Zuge der sachgemäßen Bearbeitung der Ware entstanden sind, sind keine Mängel, die den Käufer zu
Gewährleistungsansprüchen berechtigen. Die Oberfläche der Verzinkung und industriellen
Pulverbeschichtung kann technisch bedingt Unebenheiten aufweisen. Dies ist ein Qualitätsmerkmal
für Verzinkung DIN ISO 1461. Es muss aus 3m Entfernung ein einheitliches und sauberes Gesamtbild
ergeben.
Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben und Maße haftet der Käufer. Schlägt die
Nachbesserung fehl oder verzögert sich die Nachbesserung mehr als 8 Wochen aus Gründen, die
FancyFence GmbH nicht zu vertreten hat, oder kann FancyFence GmbH keinen Ersatz liefern, ist der
Besteller berechtigt eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Darüberhinausgehende
Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen
Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel und/oder Schäden infolge üblicher Abnützung,
ferner nicht auf Mängel und/oder Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Verwendung, falscher Handhabung, mechanischer
Beschädigung usw. sowie solcher Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt
sind, sofern die Schäden nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
Der Anspruch auf Gewährleistung kann ohne unsere Zustimmung nicht auf Dritte übertragen werden.
Bei seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und
Instandsetzungsarbeiten an den Liefergegenständen haften wir für die daraus entstehenden Mängel
nicht.
Bewegliche Teile wie Schlösser, Bänder, Scharniere, Rollen, Briefkastenklappen usw. müssen
bauseits stets gut geölt, gefettet und gewartet werden. Es wird keine Haftung für deren Verschleiß
inklusive Farbbeständigkeit übernommen.
Bei Selbstmontage:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Haftung bei Montagefehlern oder bei
Verletzungen, die durch unsachgemäße Handhabung der Zaunelemente hervorgerufen werden,
übernommen wird. - EIGENTUMSVORBEHALT
FancyFence GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
Vertrag vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in das Eigentum der Ware, hat der
Besteller FancyFence GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Verbindung der Ware
mit einem Grundstück erfolgt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware durch den Besteller nur
vorübergehend.
An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich FancyFence GmbH
sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt,
vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Alle überlassenen Unterlagen sind
im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. - SONSTIGES
Der Vertrag zwischen FancyFence GmbH und dem Käufer sowie Vertragsänderungen unterliegen der
Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. FancyFence GmbH
behält sich das Recht vor, Produktveränderungen, die einer Qualitätsverbesserung dienen, auch ohne
Vorankündigung durchzuführen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Prospektabbildungen sowie der
Abbildungen auf unserer Website um schematische Darstellungen handelt. Diese erheben keinen
Anspruch auf konkrete identische Fertigung. Produktionsbedingt können Abweichungen auftreten. Die
Abbildungen im Katalog, Website und weiteren Prospekten, ganz oder in Teilen, entsprechen nicht
dem Originalmaßstab.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Sollten einzelne dieser Bedingungen und der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden,
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen
Bestimmungen sollen so umgedeutet werden, dass der mit ihnen beabsichtigte rechtliche und
wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine
ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die
unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch rechtswirksame Vereinbarungen zu ersetzen oder
die Vertragslücke zu schließen.
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist das Amtsgericht Zossen.
Stand: Ludwigsfelde, den 01.10.2021