1. GELTUNGSBEREICH
    Für alle Verträge mit FancyFence GmbH gelten die nachfolgenden Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers haben für unsere
    Lieferungen und Leistungen selbst bei Kenntnis keine Geltung, sofern sie nicht im Einzelfall
    ausdrücklich anerkannt werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten
    unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichende Vereinbarungen sind
    nur gültig, wenn sie von FancyFence GmbH schriftlich bestätigt wurden.
  2. VERTRAGSPARTNER
    FancyFence GmbH, Straße der Jugend 18, D-14974 Ludwigsfelde,
    Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE327382315, DK131382315, ATU75672069
    Registergericht: Amtsgericht Potsdam
    Registernummer: HRB 32764 P
  3. VERTRAGSSCHLUSS
    Angebote von FancyFence GmbH sind freibleibend. Bestellungen des Bestellers stellen ein
    verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn FancyFence GmbH dessen
    Annahme schriftlich, auch per E-Mail, mit einer Auftragsbestätigung bestätigt. Gleiches gilt für
    Vertragsänderungen oder -ergänzungen. Für Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung ist unsere
    schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
    Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der Anzahlung auf unserem Geschäftskonto und Bestätigung
    der Fertigungszeichnung durch den Besteller.
    Der Besteller gestattet die Registrierung in der Firmenreferenzliste und die Veröffentlichung der Fotos
    der fertiggestellten Anlage in gedruckten und elektronischen Medien. Der Besteller kann der
    Verarbeitung und Nutzung der Daten für Zwecke der Werbung jederzeit widersprechen.
  4. WIDERRUFSRECHT
    Da unsere Zaun- und Torsysteme individuell für Ihr Grundstück angefertigt werden, ist ein Widerruf
    gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht möglich.
  5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    Alle Preise verstehen sich ab Werk in Euro netto, ohne gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Kosten für den
    Transport werden im Angebot extra ausgewiesen.
    Der Besteller ist nach Vertragsschluss verpflichtet eine Abschlagsrechnung in Höhe von 50% als 1.
    Abschlag auf die Gesamt-Auftragssumme zu zahlen. Auf Wunsch kann diese Summe gegen eine
    Gebühr durch einen Bürgschaftsversicherer abgesichert werden1.
    Unmittelbar vor dem Versand ist eine Abschlagsrechnung in Höhe von 30% als 2. Abschlag auf die
    Gesamt-Auftragssumme zu zahlen. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über
    1 Verfügbar ab 2021dem jeweiligen Basiszinssatz an. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch uns wird dadurch nicht ausgeschlossen.
    Nach der Montage ist binnen 7 Tagen die Restzahlung von 20% der Gesamt-Auftragssumme fällig.
    Bei Beauftragung ohne Montage ist eine Restzahlung in Höhe von 50% vor dem Versand zu leisten.
    FancyFence GmbH ist nicht verpflichtet, die Ware zu liefern, solange die Ware nicht vollständig wie
    oben beschrieben bezahlt wurde.
    Der Besteller ist nur berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegenüber Zahlungsansprüchen von
    FancyFence GmbH aufzurechnen, soweit die Ansprüche des Bestellers gerichtlich rechtskräftig
    festgestellt oder von FancyFence GmbH schriftlich anerkannt wurden.
    Es gilt als vereinbart, dass jede Mahnung mit einem anteiligen Kostensatz von 5,- € in Rechnung
    gestellt wird.
  6. LIEFERUNG
    FancyFence GmbH wird mit der Bearbeitung eines Auftrages nach Eingang der vertraglich
    vereinbarten Anzahlung beginnen.
    Die Lieferzeit beträgt ca. 3 Monate ab dem Eingang der Anzahlung auf dem Bankkonto oder der
    letzten Klärung bzw. Änderung eines Parameters der Bestellung, je nachdem welcher Zeitpunkt später
    liegt. Angemessene und/oder begründete Fristüberschreitungen bestätigter Liefertermine berechtigen
    nicht zum Vertragsrücktritt oder Preisminderung.
    Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Bestellers von einem durch uns zu bestimmenden
    Ort aus.
    Die Verpackung, die Versandart und der Versandweg werden mangels abweichender Vereinbarung
    von uns gewählt. Mehrkosten für Sonderwünsche des Bestellers gehen zu seinen Lasten. Es besteht
    keine Verpflichtung zur Wahl der günstigsten Versandart.
    Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, sind wir berechtigt, dem
    Besteller eine angemessene Abnahmefrist zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf unverzügliche
    Abnahmen sowie den Ersatz unseres Verzugsschadens (z.B. Lagerkosten von 200Euro/Woche) zu
    verlangen.
    Höhere Gewalt und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung
    des Auftrages beeinträchtigen können, insbesondere Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferer,
    Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Pandemie, Werkstoff- und Energiemangel,
    berechtigen uns die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller hieraus Ersatzansprüche
    wachsen. Die vorbezeichneten Ereignisse oder Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten,
    wenn sie während eines bereits vorliegenden Lieferverzugs eintreten.
    Die Ware ist bei Anlieferung zu prüfen. Für die Prüfung bzw. Anerkennung einer Reklamation muss
    die schriftliche Bestätigung vom Speditionsfahrer oder des Übergebenden vorliegen. Reklamationen
    von äußeren Beschädigungen wie z.B. Pulverbeschichtung und Verzinkung können nur direkt bei
    Abnahme der Ware gegenüber dem Spediteur oder Lieferanten (vor Montage der Zaunanlage)
    schriftlich geltend gemacht werden.
    Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der
    gesamten Lieferung.
    Es ist zwingend notwendig, dass bei Lieferung der Besteller selbst oder ein Bevollmächtigter
    anwesend ist. Diese Vollmacht benötigt FancyFence GmbH schriftlich vor der Lieferung. Andernfalls
    kann die Ware nicht übergeben werden.
    Die Anlieferung erfolgt bis an die Grundstücksgrenze und wird einige Tage vor Lieferung bekannt
    gegeben. Schlägt ein Anlieferungsversuch ohne schuldhaftes Verursachen seitens FancyFence
    GmbH oder deren beauftragter Spedition fehl und wird dadurch eine neue Anlieferung notwendig,
    trägt der Käufer die entstandenen zusätzlichen Kosten.
    Der Besteller benötigt einen Gabelstapler oder 4 eigene Helfer (je nach Tor/Zaun Größe) um die
    sichere Entladung zu gewährleisten. Unsere LKWs verfügen über keinen Gabelstapler/Entladebühne2
    .
  7. MONTAGELEISTUNG (FALLS BEAUFTRAGT) EINSCHLIESSLICH PFLICHTEN DES BESTELLERS
    Die notwendigen Referenzpunkte, insbesondere die Achspunkte des Tores/der Zaunanlage, müssen
    vom Besteller vor der Montage vorbereitet werden. Es kann keine Haftung für falsche Angaben des
    Bestellers in Bezug auf falsche Grenzen des Grundstücks übernommen werden. Der Stahlbetontrog
    bestimmt endgültig die Lage des Tores. Die Lage kann später nicht geändert werden. Eine spätere
    Anpassung des Tores an bestehenden Oberflächenbelag oder Entwässerungsrinne ist nicht möglich.
    Deshalb sollen die an das Tor angrenzenden Bauarbeiten nach dem Torbau ausgeführt werden.
    Die Anforderungen an den Trog (in Verantwortung des Bestellers):
  1. FERTIGSTELLUNG UND ABNAHME
    Nach Fertigstellung sind die Zaunanlage und Pforte je nach Wetterlage 3 – 5 Tage für die Trocknung
    der Fundamente ruhig zu stellen. Bei Nichteinhaltung der Ruhezeiten und der daraus resultierende
    Fehlstellungen übernimmt FancyFence GmbH keine Haftung.
    Die Abnahme erfolgt durch den Besteller und den Montageleiter unmittelbar nach der Fertigstellung.
    Die Zaunanlage wird voll funktionsfähig an den Besteller übergeben. Alle elektrischen Anschlüsse wie
    z.B. Antriebe, Klingel, Sprechanlage (sofern sie im Hausinneren schon angeschlossen sind und durch
    FancyFence GmbH installiert wurden) werden auf Ihre Funktion hin überprüft.
    Der Montageleiter erstellt ein Übergabeprotokoll, in dem eventuelle Mängel festgehalten werden. Bei
    berechtigten Mängeln und Beanstandungen steht FancyFence GmbH das Recht zu, den
    beanstandeten Gegenstand zwei Mal nachzubessern, Ersatz zu liefern oder zur Gutschrift
    zurückzunehmen. Die Mängel werden nach der vollständigen Bezahlung der Rechnungen beseitigt.
    Der Besteller darf bei Feststellung der Mängel bis zu 5% der Auftragssumme als Sicherheit
    einbehalten aber nur bis alle Mängel beseitigt wurden.
    Es gelten folgende für das versenkbare Tor Fancy Fence spezifische Toleranzen:
    • Die Abstände zwischen den Abdeckplatten können bis zu 4 mm Betragen und können
    unterschiedlich sein.
    • Die Abstände zwischen den Pfosten und den Ausschnitten in den Abdeckplatten betragen 10
    +- 6 mm und können variieren.
    • Abweichungen der einzelnen Pfosten von der Flucht, gemessen am Top der Pfosten, von +-
    3mm.
    • Zu den normalen und akzeptablen Eigenschaften des Tores gehören
    o exzentrische Position der Pfosten in den Löchern der Abdeckplatten.
    o ungleiche Ebenen der Pfostenoberteile, mit einer Abweichung von weniger als 5 mm.
    o die Pfostenoberteile in Position Tor unten über oder unter den Abdeckplatten bis zu 5
    mm differieren.
    o mangelnde Synchronisation, wenn mehrere Torabschnitte gleichzeitig geöffnet oder
    geschlossen werden.
    o fehlende Verzögerung in der Nähe der Tor-Endpositionen.
    o nicht vertikal ausgerichtete Pfosten, während das Tor in Bewegung bleibt
    o Unruhiger Lauf des Tores, während das Tor geöffnet oder geschlossen wird,
    antriebspezifisch
    o fühlbarer Widerstand im manuellen Betriebsmodus, insbesondere beim Öffnen oder
    Schließen des Tors.
    o zum Entfernen und Einsetzen eines Griffs des Entkopplungsmechanismus erforderliche
    Kraft.
  2. GEWÄHRLEISTUNG
    FancyFence GmbH übergibt nach der vollständigen Bezahlung des Auftrages die Garantiekarte.
    Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich bei ihrem Empfang zu überprüfen und Mängel
    sofort bei Abnahme dem Lieferanten bzw. Spediteur schriftlich anzuzeigen.
    Wenn die Ware Fehler aufweist, die von den vertraglichen Vereinbarungen mit FancyFence GmbH
    abweichen oder den Wert der Ware nicht unbeträchtlich beeinflussen, ist FancyFence GmbH zur
    zweimaligen Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Optische Beeinträchtigungen, die im
    Zuge der sachgemäßen Bearbeitung der Ware entstanden sind, sind keine Mängel, die den Käufer zu
    Gewährleistungsansprüchen berechtigen. Die Oberfläche der Verzinkung und industriellen
    Pulverbeschichtung kann technisch bedingt Unebenheiten aufweisen. Dies ist ein Qualitätsmerkmal
    für Verzinkung DIN ISO 1461. Es muss aus 3m Entfernung ein einheitliches und sauberes Gesamtbild
    ergeben.
    Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben und Maße haftet der Käufer. Schlägt die
    Nachbesserung fehl oder verzögert sich die Nachbesserung mehr als 8 Wochen aus Gründen, die
    FancyFence GmbH nicht zu vertreten hat, oder kann FancyFence GmbH keinen Ersatz liefern, ist der
    Besteller berechtigt eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Darüberhinausgehende
    Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen
    Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden sind ausgeschlossen.
    Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel und/oder Schäden infolge üblicher Abnützung,
    ferner nicht auf Mängel und/oder Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
    übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Verwendung, falscher Handhabung, mechanischer
    Beschädigung usw. sowie solcher Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt
    sind, sofern die Schäden nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
    Der Anspruch auf Gewährleistung kann ohne unsere Zustimmung nicht auf Dritte übertragen werden.
    Bei seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und
    Instandsetzungsarbeiten an den Liefergegenständen haften wir für die daraus entstehenden Mängel
    nicht.
    Bewegliche Teile wie Schlösser, Bänder, Scharniere, Rollen, Briefkastenklappen usw. müssen
    bauseits stets gut geölt, gefettet und gewartet werden. Es wird keine Haftung für deren Verschleiß
    inklusive Farbbeständigkeit übernommen.
    Bei Selbstmontage:
    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Haftung bei Montagefehlern oder bei
    Verletzungen, die durch unsachgemäße Handhabung der Zaunelemente hervorgerufen werden,
    übernommen wird.
  3. EIGENTUMSVORBEHALT
    FancyFence GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
    Vertrag vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in das Eigentum der Ware, hat der
    Besteller FancyFence GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Verbindung der Ware
    mit einem Grundstück erfolgt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware durch den Besteller nur
    vorübergehend.
    An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich FancyFence GmbH
    sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt,
    vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Alle überlassenen Unterlagen sind
    im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
  4. SONSTIGES
    Der Vertrag zwischen FancyFence GmbH und dem Käufer sowie Vertragsänderungen unterliegen der
    Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. FancyFence GmbH
    behält sich das Recht vor, Produktveränderungen, die einer Qualitätsverbesserung dienen, auch ohne
    Vorankündigung durchzuführen.
    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Prospektabbildungen sowie der
    Abbildungen auf unserer Website um schematische Darstellungen handelt. Diese erheben keinen
    Anspruch auf konkrete identische Fertigung. Produktionsbedingt können Abweichungen auftreten. Die
    Abbildungen im Katalog, Website und weiteren Prospekten, ganz oder in Teilen, entsprechen nicht
    dem Originalmaßstab.
    Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der
    Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
    Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
    Sollten einzelne dieser Bedingungen und der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden,
    wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen
    Bestimmungen sollen so umgedeutet werden, dass der mit ihnen beabsichtigte rechtliche und
    wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine
    ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die
    unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch rechtswirksame Vereinbarungen zu ersetzen oder
    die Vertragslücke zu schließen.
    Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist das Amtsgericht Zossen.
    Stand: Ludwigsfelde, den 01.10.2021